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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Leawo Software Co., Ltd.– nachfolgend „Leawo“ genannt:

Stand: März 2010

§1 Geltung

1. Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen Verträge von Leawo, erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, es sei denn, dass davon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Spätestens mit Lieferung, einer Teillieferung oder einer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Mündliche Nebenabreden oder andere Zusicherungen gelten nicht – es sei denn die Bedingungen wurden schriftlich vereinbart und von der Geschäftsleitung der Leawo schriftlich zugesichert.

§2 Angebote und Preise

1. Die auf unseren Seiten dargestellten Produkte und Leistungen können in Einzelfällen abweichen bzw. durch besondere Sonderaktionen ersetzt werden. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme des Angebotes zustande. Jegliche Auskünfte über Preise und Konditionen sind unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich vereinbart. Eine Bestätigung des Zustandekommens des Kaufvertrages erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Ware.

2. Bei Online-Geschäften und ESD Sales kommt unmittelbar nach Beginn der Datenübertragung ein Kaufvertrag auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

3. Alle Angebote von Leawo sind generell freibleibend. Auskünfte über Preise sind unverbindlich. Bei unserem Angebot beachten wir die gesetzlichen Vertriebsbeschränkungen und Vorschriften des Jugendschutzes.

4. Alle zusätzlich anfallenden Kosten für Verpackung und Versand sind im Bestellvorgang ersichtlich.

5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung wie auch zur Minderung nur berechtigt, wenn Mängelrügen oder Ansprüche rechtskräftig und endgültig festgestellt sind.

6. Bei Zahlungsverzug steht Leawo ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware ist dann nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung auslieferbar.

§3 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Leawo.

§4 Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Generell hat jeder Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Jeder Widerruf bedarf einer schriftlichen Begründung. Kein Widerrufsrecht besteht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikation erstellt worden sind, Gebrauchsspuren aufweisen oder wenn die Ware entsiegelt worden ist. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn der Preis der zurückzusendenden Sache übersteigt einen Wert von 40,00 €. In diesem Fall übernimmt Leawo die Rücksendungskosten. Der Kunde hat hierbei ein anerkanntes Transportunternehmen zu Standardtarifen zu beauftragen. Zur Wahrung der Frist von zwei Wochen genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. Rücksendung der Ware an Leawo. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Ware beim Empfänger. Für geöffnete oder beschädigte Ware besteht kein Widerrufsrecht.

2. Neben dem beschriebenen Widerrufsrecht haben unsere Kunden darüber hinaus ein Rückgaberecht für alle bei uns gekauften Produkte. Der Kunde muss von diesem Recht allerdings innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsdatum Gebrauch machen. Der erworbene Artikel muss dabei ungeöffnet, versiegelt, unbenutzt in der ungeöffneten Originalverpackung zurückgesendet werden. Das Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 7 VerbrKrG wird dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Verantwortung bis zum Eintreffen bei Leawo. Im Falle einer Rücksendung muss die Sendung frei Haus erfolgen.

3. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Leawo die Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Kunde die Ausführung der Dienstleistung veranlasst hat.

§5 Gewährleistung

1. Es gelten generell die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

2. Der Kunde muss etwaige Mängel (Sach- oder Rechtsmängel) innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Mangels an Leawo melden. Nach Ablauf dieser Frist gelten Mängelrügen als verspätet.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens sechs Monate. Sofern die Hersteller der Produkte eine weiterreichende Gewährleistung offerieren, wird dies ausdrücklich vermerkt. Offenkundige Transportschäden müssen beim Empfang dem Zusteller gemeldet werden. Die dem Kunden von uns gelieferte Ware ist von ihm innerhalb von 2 Wochen auf offenkundige Mängel zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rüge derartiger Mängel als verspätet. Fristen für Nachbesserungsarbeiten müssen ausreichend gestaltet sein. Die Frist wird ab dem Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Ware in unseren Geschäftsräumen berechnet. Für Fehler in der Produktbeschreibung des Softwareherstellers, Fehler in den technischen Daten oder unzulängliche Bedienungsanleitungen übernimmt Leawo keine Haftung.

§6 Haftungsausschluss

1. Leawo haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und außervertraglich auch nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, für deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung. Ferner haftet Leawo in allen Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Kunden.

2. Leawo haftet nicht für Schäden, die vom Kunden selber beherrschbar sind bzw. die von ihm durch geeignete Maßnahmen hätten verhindert werden können.

3. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere bei mittelbaren Schäden wie dem Verlust von Informationen und Daten, entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen usw. sind ausgeschlossen.

4. Im Übrigen regelt die jeweilige Eula des entsprechenden Produktes die generellen Fragen der Produkthaftung.

§7 Urheberrechte

1. Der Kunde verpflichtet sich die Bestimmungen der jeweilige Eula des Produktes zu und die darin vereinbarten Nutzungsbeschränkungen beachten und einzuhalten. Bei Verstoß dieser Regelungen der Endnutzer-Lizenzbestimmungen haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

2. Soweit die Software urheberrechtlich geschützte Bestandteile oder Werke enthält, erhält der Kunde ein einfaches und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der jeweiligen Inhalte. Die Details dazu regelt die entsprechende Produkt-Eula.

3. Wenn der Kunde die Software oder das Werk verändert oder von Dritten verändern lässt, haftet ausschließlich der Kunde für einen daraus möglicherweise resultierenden Schaden oder die Verletzung von Schutzrechten Dritter. Der Kunde darf das Produkt nur unter den vereinbarten Nutzungsbedingungen verwenden und einsetzen.

§8 Lieferfristen und Verzug

1. Alle Lieferfristen sind unverbindlich – Teillieferungen sind zulässig. Lieferhindernisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik bei Leawo oder seinen Lieferanten, Transportengpässe usw. berechtigen Leawo die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben oder in Einzelfällen auch von dem Vertrag zurückzutreten. Kunden können hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

2. Liegt die Ursache für eine Lieferverzögerung allein bei Leawo, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis zu einer Höchstgrenze von 5% des tatsächlichen Rechnungswertes der betroffenen Leistungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§9 Versand

1. Bei Übergabe der Sendung an ein Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Käufer über.

§10 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten des Kunden werden von Leawo – ohne zusätzliche Vereinbarung – nur zur Vertragsabwicklung und Abrechnung benutzt. Die komplette Abwicklung und Datenerhebung und -nutzung erfolgt konform mit dem Bundesdatenschutzgesetz und elektronisch.

2. Weitere Details sind in der entsprechenden Datenschutzvereinbarung festgelegt, die auf www.Leawo.de einzusehen ist

§11 Schlussbestimmungen

1. Basis jeder Rechtsbeziehung zwischen Kunde und Leawo ist das Recht der PR China unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort ist Hong Kong. Ebenso ist der Gerichtsstand für alle Leistungen ebenfalls Hong Kong.

3. Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leawo bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, ist hiervon die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen nicht berührt.

4. Bei dem Verkauf oder der Überlassung von Software gegenüber dem Kunden gilt die entsprechende Produkt Eula.

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